Bebauungsplan

Süd - Änderung VII, (OG Dudenhofen)

Aufgrund der Einstellung des Gärtnereibetriebes auf Flurstück Nr. 499 und dem dadurch bedingten Abbruch der vorhandenen Gewächshäuser soll die Möglichkeit einer Neubebauung dieses und weiterer angrenzender Grundstücke mit Wohngebäuden ermöglicht werden.

Mit der Bebauungsplanänderung soll die planungsrechtliche Grundlage für die Erschließung und zusätzliche Bebauung geschaffen werden mit der Zielsetzung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Zielsetzungen sind u.a.:
- die Schaffung zusätzlicher innerörtlicher Bebauungsmöglichkeiten
- eine sparsame Erschließung unter Einbeziehung des vorhandenen öffentlichen
Fußweges
- eine an den umgebenden Baustrukturen orientierte flächensparende Bebauung
- eine Lösung möglicher Immissionskonflikte mit der angrenzend an das
Gärtnereigrundstück vorhandenen Nutzung durch eine Schreinerei

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Anhänge

Impressum | Datenschutz