Bebauungsplan
Ortsmitte, Teilbereich zwischen Raiffeisenstraße und Alte Kirchstraße (OG Hanhofen)
Das Plangebiet umfasst den Baublock zwischen der Hauptstraße im Norden, der Raiffeisenstraße im Westen, der Alten Landstraße im Süden und der Alten Kirchstraße im Osten. Die Bebauung östlich der Alten Kirchstraße ist ebenfalls einbezogen.
Damit handelt es sich bei dem Plangebiet um einen Teil des historischen Ortskerns von Hanhofen direkt südöstlich der katholischen Kirche St. Martin.
Die Fläche wird derzeit durch die typische dörfliche Bebauung in Haus-Hof-Bauweise mit einem straßenseitig angebauten, giebelständigen Haupthaus, einem rückwärtigen traufständigen Scheunenkranz und den dazwischenliegenden Höfen, teilweise mit weiteren Schuppen und Nebengebäuden geprägt. Hinter dem Scheunenkranz erstrecken sich die zu den Anwesen gehörenden Hausgärten, die zusammen einen durchgängigen grünen Blockinnenbereich bilden. Der Baublock wird von West nach Ost vom Woogbach durchschnitten.
Ziel der Planung ist es, die bestehende Siedlungsstruktur des historischen Ortskerns zu erhalten und städtebaulichen Fehlentwicklungen durch eine intensive Nachverdichtung durch Bauen im Blockinnenbereich, die Errichtung übergroßer Gebäude und eine zu große bauliche Dichte zu vermeiden. Gleichzeitig soll eine angemessene und mit der Situation des historischen Ortskerns verträgliche bauliche Weiterentwicklung des Bestandes ermöglicht werden.
Ansprechperson
- Herr Andreas Lochbaum, Telefon: 06232/656-175, E-Mail: andreas.lochbaum@vgrd.de
- Frau Jennifer Magin, Telefon: 06232/656-176, E-Mail: jennifer.magin@vgrd.de
Verfahrensschritte
- 22.09.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 08.10.2015, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 15.03.2016, Beschluß über die öffentlichen Auslage
- 21.03.2016 - 03.05.2016, Beteiligung der Behörden gem. §4 (2) BauGB
- 24.03.2016, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §3 (2) BauGB
- 04.04.2016 - 03.05.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- 05.07.2016, Abwägungsbeschluß
- 05.07.2016, Beschluß über die erneute öffentliche Auslegung
- 14.07.2016, Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB i. V. § 3 Abs. 2 BauGB
- 25.07.2016 - 26.08.2016, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. § 3 Abs. 2 BauGB
- 25.07.2016 - 26.07.2016, Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. § 4 Abs. 2 BauGB
- 25.07.2016, Benachrichtigung der Einsender
- 08.11.2016, Abwägungsbeschluß
- 08.11.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 10.11.2016, Ausfertigung
- 30.01.2017, Benachrichtigung der Einsender
- 16.02.2017, Bekanntmachung der Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)
- 16.02.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Textliche Festsetzungen
- Plandarstellung
- Begründung