Bereits am 20.09.2012 hat der Ortsgemeinderat Harthausen den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst, Der Vorhabenträger beabsichtigt auf den Flurstücken Nrn; 455/1 bis 464 die Errichtung eines Seniorenwohnheims mit Betreutem Wohnen. Der für diese Grundstücke bestehende rechtskräftige Bebauungsplan "Gewerbegebiet" Pfaffensee" sieht in dem Bereich ein Gewerbegebiet vor, das auf friedhofsbezogene Nutzungen begrenzt ist. Zur Realisierung der Seniorenwohnanlage, die nach Vorprüfung mehrerer Standortalternativen am geeignetsten im "Gewerbegebiet Paffensee" errichtet werden kann, ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich. Im Bebauungsplanverfahren "Altes Mannsgässel" werden auch die Themen der verkehrsgerechten Anbindung an die K 26, des Ausbaus des Alten Mannsgässels, des Verkehrslärmschutzes und der Immissionsbelastung durch das angrenzende Gewerbegebiet zu behandeln. Es wird eine Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB angestrebt. Daher wird weder eine Änderung des Flächennutzungsplanes, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden noch ein förmlicher Umweltbericht erforderlich.