Bebauungsplan
Schwegenheimer Straße 23 - 25, (OG Harthausen)
Die Grundstückseigentümer plant auf den früher als Autoabstellplatz genutzten Flurstücken 4128/4 und 4128/5 ein Einfamilienhaus zu errichten. Die Erschließung soll über die Grundstücke 2237/31 und 4128/3 erfolgen.
Die Ortsgemeinde unterstützt das Vorhaben, da eine bereits baulich genutzte Fläche in Anspruch genommen wird und zugleich dem Wohnbaulandbedarf für die örtliche Eigenentwicklung Rechnung getragen werden kann. Im Flächennutzungsplan ist der betreffende Bereich als geplante Wohnbaufläche dargestellt, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.
Ansprechperson
- Herr Andreas Lochbaum, Telefon: 06232/656-175, E-Mail: andreas.lochbaum@vgrd.de
- Frau Jennifer Magin, Telefon: 06232/656-176, E-Mail: jennifer.magin@vgrd.de
Verfahrensschritte
- 21.04.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 28.04.2016, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 16.06.2016, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden
- 16.06.2016, Beschluß über die öffentlichen Auslage
- 18.08.2016, Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. §3 (1) BauGB
- 29.08.2016 - 28.09.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 29.08.2016 - 28.09.2016, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 03.05.2018, Abwägung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
- 03.05.2018, Abwägung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
- 03.05.2018, Beschluß über die öffentlichen Auslage
- 11.06.2018 - 10.08.2018, Beteiligung der Behörden gem. §4 (2) BauGB
- 28.06.2018, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §3 (2) BauGB
- 09.07.2018 - 10.08.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- 15.11.2018, Abwägungsbeschluß
- 15.11.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 20.11.2018, Ausfertigung
- 29.11.2018, Bekanntmachung der Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)
- 29.11.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung