Bebauungsplan
Nord - Änderung 5 (OG Hanhofen)
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine ca. 450 m² große Fläche, die im Rahmen einer vorhergehenden Bebauungsplanänderung als öffentliche Grünfläche ausgewiesen wurde.
Die Fläche ist bereits erschlossen und wird in der landesweiten Erfassungs- und Bewertungsplattform für Siedlungspotenziale, Raum + Monitor, als Baulücke ausgewiesen. Ziel der Planung ist es, die Fläche entsprechend der ursprünglichen Planung als Bauland zu nutzen, um so innerhalb der bestehenden Ortslage benötigtes Wohnbauland zu schaffen und gleichzeitig die vorhandenen Erschließungsanlagen sinnvoll zu nutzen. Die festgesetzte öffentliche Grünfläche wird dafür aufgegeben.
Ansprechperson
- Herr Andreas Lochbaum, Telefon: 06232/656-175, E-Mail: andreas.lochbaum@vgrd.de
- Frau Anne Kuschnik, Telefon: 06232 / 656-177, E-Mail: anne.kuschnik@vgrd.de
- Frau Diana Russ, Telefon: 06232 / 656-277, E-Mail: diana.russ@vgrd.de
Verfahrensschritte
- 08.11.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 08.11.2016, Beschluß über die öffentlichen Auslage
- 02.02.2017 - 03.04.2017, Beteiligung der Behörden gem. §4 (2) BauGB
- 16.02.2017, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 16.02.2017, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §3 (2) BauGB
- 01.03.2017 - 03.04.2017, Bürgerbeteiligung
- 06.06.2017, Abwägungsbeschluß
- 06.06.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 03.07.2017, Ausfertigung
- 06.07.2017, Bekanntmachung der Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)
- 06.07.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung