Bebauungsplan

Carl-Zimmermann-Straße 18 (OG Dudenhofen)

Ein Grundstückseigentümer beabsichtigt in Dudenhofen auf dem bislang durch eine Gärtnerei genutzten Anwesen Carl-Zimmermann-Straße 18, Flurstücke 526/5 und 527/1, die Entwicklung einer Wohnbebauung. Das Flurstück 527/1 liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Süd – Änderungsplan I und Erweiterungsplan I". Dieser Bebauungsplan umschließt das Flurstück 527/1 allerdings im Westen, Norden und Osten. Das Flurstück 526/5 liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Süd – Änderungsplan I und Erweiterungsplan I", setzt aber keine überbaubare Grundstücksfläche fest.

Aufgrund der Tiefe der geplanten Bebauung und der erforderlichen Erschließung kann das Vorhaben weder im Rahmen von § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich (bezogen auf Flurstück 527/1) noch auf Grundlage des Bebauungsplans (bezogen auf Flurstück 526/5) umgesetzt werden. Daher wird die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Das Vorhaben entspricht den grundsätzlichen städtebaulichen Zielsetzungen der Ortsgemeinde, da eine bereits baulich genutzte Fläche in Anspruch ge-nommen wird und zugleich dem Wohnbaulandbedarf für die örtliche Eigenentwicklung Rechnung getragen werden kann. Städtebauliche Zielsetzungen der Gemeinde bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind insbesondere

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