Bebauungsplan
Carl-Zimmermann-Straße 18 (OG Dudenhofen)
Ein Grundstückseigentümer beabsichtigt in Dudenhofen auf dem bislang durch eine Gärtnerei genutzten Anwesen Carl-Zimmermann-Straße 18, Flurstücke 526/5 und 527/1, die Entwicklung einer Wohnbebauung. Das Flurstück 527/1 liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Süd – Änderungsplan I und Erweiterungsplan I". Dieser Bebauungsplan umschließt das Flurstück 527/1 allerdings im Westen, Norden und Osten. Das Flurstück 526/5 liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Süd – Änderungsplan I und Erweiterungsplan I", setzt aber keine überbaubare Grundstücksfläche fest.
Aufgrund der Tiefe der geplanten Bebauung und der erforderlichen Erschließung kann das Vorhaben weder im Rahmen von § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich (bezogen auf Flurstück 527/1) noch auf Grundlage des Bebauungsplans (bezogen auf Flurstück 526/5) umgesetzt werden. Daher wird die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Das Vorhaben entspricht den grundsätzlichen städtebaulichen Zielsetzungen der Ortsgemeinde, da eine bereits baulich genutzte Fläche in Anspruch ge-nommen wird und zugleich dem Wohnbaulandbedarf für die örtliche Eigenentwicklung Rechnung getragen werden kann. Städtebauliche Zielsetzungen der Gemeinde bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind insbesondere
- die planungsrechtliche Absicherung einer sich in die umgebenden Baustrukturen einfügende Nachfolgenutzung des bisherigen Gärtnereigeländes durch eine Wohnbebauung
- die Freihaltung eines ausreichenden Abstandstreifens zum Speyerbach.
Ansprechperson
- Herr Andreas Lochbaum, Telefon: 06232/656-175, E-Mail: andreas.lochbaum@vgrd.de
- Frau Anne Kuschnik, Telefon: 06232 / 656-177, E-Mail: anne.kuschnik@vgrd.de
- Frau Diana Russ, Telefon: 06232 / 656-277, E-Mail: diana.russ@vgrd.de
Verfahrensschritte
- 08.12.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 19.01.2017, Beschluß über die öffentlichen Auslage
- 02.02.2017 - 03.04.2017, Beteiligung der Behörden gem. §4 (2) BauGB
- 16.02.2017, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 16.02.2017, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §3 (2) BauGB
- 01.03.2017 - 03.04.2017, Bürgerbeteiligung
- 11.05.2017, Abwägungsbeschluß
- 11.05.2017, Beschluß über die erneute öffentliche Auslegung
- 06.06.2017 - 20.06.2017, Erneute öffentliche Auslegung gem. §4a (3) und § 4(4) BauGB
- 21.06.2018, Abwägungsbeschluß
- 21.06.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 03.07.2018, Ausfertigung
- 19.07.2018, Bekanntmachung der Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)
- 19.07.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
- Textliche Festsetzungen