Das Plangebiet befindet sich im Zentrum der Ortslage von Harthausen zwischen der Heiligensteiner Straße im Osten, der Schwegenheimer Straße im
Westen und den rückwärtigen Gartenflächen der Gebäude an der Werner-
Schreiner-Straße im Süden und umfasst eine Fläche von ca. 2.600 m².
Das Plangebiet wird begrenzt:
im Norden: durch die südliche Grenze des Flurstücks 3884/2 (Schwegenheimer Straße)
im Osten: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 3864/6, 3864/2,
3864/3, 3864/8, 3864/7, 3869/3 sowie 2942 (Heiligensteiner Straße)
im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 3869/4
im Westen: durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 3872/7, 3872/8,
3875/2, 3875/5 und 3877.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 3869/5 sowie 3864/9.
Die Ortsgemeinde Harthausen unterliegt einer stetigen Nachfrage nach Baugrundstücken für eine Wohnbebauung. Dieser Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken möchte die Ortsgemeinde Harthausen in einem für die Gemeinde sinnvollen und verträglichen Maß nachkommen, indem vorzugsweise die bestehenden Potenziale zur Nachverdichtung und Innenentwicklung innerhalb der bestehenden Ortslage in Anspruch genommen werden, bevor weitere Bauflächen im Außenbereich erschlossen werden.
Nördlich der Werner-Schreiner-Straße besteht innerhalb der Ortslage von
Harthausen ein bislang nur randlich bebauter Bereich, der für eine ergänzende
Innenentwicklung geeignet ist. Eine Darstellung als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan ist gegeben. Planungsrechtlich befindet sich die betreffende Fläche nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und wird somit momentan nach § 34 BauGB beurteilt. Aufgrund der vorhandenen Baustruktur im Umfeld ist die angedachte Bebauung bis in die gewünschte Tiefe jedoch bislang nicht zulässig und bedarf daher zur planungsrechtlichen Absicherung der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Die Planungsabsicht der Grundstückseigentümer entspricht grundsätzlich der
oben dargestellten Zielsetzung der Ortsgemeinde, vorrangig bestehende innerörtliche Baulandpotenziale für die weitere bauliche Entwicklung zu nutzen.
Insgesamt besteht zwischen der Heiligensteiner Straße, der Schwegenheimer
Straße und der Werner-Schreiner-Straße ein größerer, zusammenhängender
innerörtlicher Freibereich, der sich für eine Nachverdichtung eignet. Nach Prüfung der Mitwirkungsbereitschaft der benachbarten Grundstückseigentümer
hat sich allerdings gezeigt, dass diese die bislang vorhandene gärtnerische
Nutzung ihrer Freiflächen nicht aufgeben möchten. Daher ist eine umfassende
Innenentwicklung des genannten Freibereichs vorläufig nicht möglich.
Die Grundstückseigentümer beabsichtigen eine Bebauung dieser bislang unbebauten Fläche durch Wohngebäude. Die Erschließung soll über eine Stichstraße von der Heiligensteiner Straße aus erfolgen.
Die Ortsgemeinde unterstützt das Vorhaben, da eine innerörtliche Baulücke in
Anspruch genommen wird und zugleich dem Wohnbaulandbedarf für die örtliche Eigenentwicklung Rechnung getragen werden kann.
Wesentliche Ziele der Gemeinde bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind
daher:
die Nachverdichtung in Form einer rückwärtigen Bebauung großer
Grundstücke
Schaffung von Baugrundstücken für die Wohnnutzung durch die Nutzung
von Baulandpotenzialen innerhalb der bestehenden Ortslage