Bebauungsplan
Zwischen Heiligensteiner Straße und Tiergartenstraße (OG Harthausen)
Die Gemeinde Harthausen beabsichtigt, den dringenden örtlichen Bedarf an Wohnraum durch die Ausweisung von entsprechenden Baumöglichkeite abzudecken.
Von Grundstückseigentümern des Gebietes zwischen Heiligensteiner Straße und Tiergartenstraße wurden konkrete Bauwünsche vorgetragen.
Durch den Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Erschließung, Bebauung und städtebauliche Gestaltung des Allgemeinen Wohngebietes "Zwischen Heiligensteiner Straße und Tiergartenstraße" geschaffen. Gleichzeitig ermöglicht die Umnutzung der Gartenflächen die Schaffung von Wohnbauflächen im Innenbereich. Ein Baulandverbrauch im Außenbereich wird vermindert. Eine bereits durch die vorhandene technische Infrastruktur peripher voll erschlossene innerörtliche Arrondierungsfläche wird einer Bebauung zugeführt.
Ansprechperson
- Herr Andreas Lochbaum, Telefon: 06232/656-175, E-Mail: andreas.lochbaum@vgrd.de
Verfahrensschritte
- 29.06.1995, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 08.08.1995, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 24.05.1996 - 01.07.1996, Beteiligung der Behörden gem. §4 (2) BauGB
- 11.07.1996, Beschluß über die öffentlichen Auslage
- 08.08.1996, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §3 (2) BauGB
- 19.08.1996 - 02.09.1996, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- 01.10.1996, Abwägungsbeschluß
- 21.10.1996 - 04.11.1996, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. § 3 Abs. 2 BauGB
- 14.11.1996, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 02.12.1996, Benachrichtigung der Einsender
- 03.12.1996, Ausfertigung
- 19.12.1996, Bekanntmachung der Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)
- 19.12.1996, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Legende
- Begründung