Der Bebauungsplan "Hofgraben Teil I und II" wurde am 23.12.1987 von der Kreisverwaltung Ludwigshafen unter Az.: 63/610-13 Dudenhofen 7 a genehmigt. Das Gebiet wurde zwischenzeitlich erschlossen und ist jetzt weitestgehend bebaut.
Auf dem Grundstück Pl.-Nr. 2337/2 im Eckbereich Landauer Straße/ Am Hofgraben sah der genehmigte Bebuungsplan im nördlichen Teil eine gewerbliche Nebengebäudenutzung innerhalb des "Dorfgebietes" vor. Für den südlichen Teil, mit Erschließung von der Straße "Am Hofgraben" aus, waren zwei Einzelhäuser in offener Bauweise geplant. Die früheren Überlegungen, Teile des Grundstücks für Wohnzwecke zu nutzen, sind zwischenzeitlich überholt, da der Grundstückseigentümer seinen Getränkevertrieb in den vergangenen Jahren erheblich ausweiten musste und jetzt eine weitere Getränkelagerhalle bauen muss, um den Betrieb rentabel betreiben zu können.
Um die notwendige Erweiterung der Lagerhallen durchführen zu können, muss der Bebauungsplan in diesem Planbereich geändert werden. Wichtige städtebauliche Gründe für die Planänderung liegen in den Zielsetzungen des Dorfentwicklungskonzepts, wonach alle im Ort vorhandenen Gewerbebetriebe, soweit sie nicht beengt sind, oder die Nachbarschaft übermäßig stören, innerhalb der Ortslage, d. h. am alten Standort verbleiben und ausreichende Erweriterungsmöglichkeiten haben sollen. Der Erhalt der alteingessenenen Gewerbebetriebe ist für die Gemeinde äußerst wichtig, um die Nahversorgung der Bevölkerung im Ort selbst und auf Dauer sicherzustellen.
Um für die Erweiterung des Betriebes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, hat daher der Gemeindrat der Ortsgemeinde Dudenhofen die Aufstellung eines Änderungslanes nach BauGB beschlossen.