Für die bislang unbebauten Grundstücksflächen entlang der Johann-Walter-Straße ist im Bebauungsplan "Süd" eine überbaubare Grundstücksfläche in einem Abstand von 5 m zur Straßenkante der Joahnn-Walter-Straße ausgewiesen. Angesichts der geringen Grundstückstiefe wird dadurch eine Orientierung des Freibereiches der Gebäude zur Johann-Walter-Straße erforderlich. Zugleich entstehtdurch die von der Straße abgewandte Bebauung entlang der Straßenkante keine klare Bauflucht.
Weitehin zeigt sich, dass die bislang unbebauten Baulücken derzeit zum Verkauf stehen und kurz- bis mittelfristig eine Bebauung zu erwarten ist. Die ursprünglichen Festsetzungen des Bebauungsplanes "Süd" sind nicht mehr ausreichend geeignet, die städtebaulichen Zielsetzungen der Ortsgemeinde zu sichern. Insbesondere fehlt eine Regelung zur maximal zulässigen Anzahl der Wohneinheiten.
Um die städtebaulichen Zielsetzungen der Ortsgemeinde zu sichern, wird daher eine Teiländerung des Bebauungsplanes "Süd" erforderlich. Planerische Zielsetzung bei der Änderung des Bebauungsplanes sind insbesondere: