Bebauungsplan
Zwischen Hintereck und Sandweg, am Friedhof - Änderung VII (OG Römerberg)
Durch den Bebauungsplan soll eine städtebauliche Vielfalt erzielt werden. Dadurch wird gleichzeitig den Bauherren eine zusätzliche Möglichkeit gegeben, eine bessere bauliche Ausnutzung ihrer Wohnbaugrundstücke im hinteren Bereich (Bauen in zweiter Reihe) zu wählen. Dadurch wird auch dem Ziel zur Schaffung von mehr Wohnraum im Innerortsbereich im Hinblick auf die bestehende Wohnungsnot Rechnung getragen.
Ansprechperson
- Herr Andreas Lochbaum, Telefon: 06232/656-175, E-Mail: andreas.lochbaum@vgrd.de
Verfahrensschritte
- 02.05.1995, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 03.05.1995 - 11.05.1995, Beteiligung der Behörden gem. §4 (2) BauGB
- 11.05.1995, Bürgerbeteiligung
- 30.05.1995, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 31.05.1995, Ausfertigung
- 03.06.1995, Bekanntmachung der Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)
- 03.06.1995, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung