Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Teil des Ortskerns von Hanhofen. Die Baustruktur im Plangebiet ist durch die typische dörfliche Bebauung in Haus-Hof-Bauweise mit einem straßenseitig angebauten, giebelständigen Haupthaus, einem rückwärtigen traufständigen Scheunenkranz und dem dazwischenliegende Wirtschaftshof, teilweise mit weiteren Schuppen und Nebengebäuden, geprägt. Hinter dem Scheunenkranz erstrecken sich die zu den Anwesen gehörenden Hausgärten, die eine zusammenhängende rückwärtige Gartenzone bilden.
Wie im südlich der Hauptstraße gelegenen Teil des Ortskerns zwischen Raiffeisenstraße und Alte Kirchstraße sind auch für diese Fläche Tendenz zur städtebaulich ungeordneten Nachverdichtung zu erwarten. Aus Sicht der Ortsgemeinde entspricht die sich abzeichnende Umstrukturierung und Nachverdichtung grundsätzlich den Zielsetzungen der weiteren Ortsentwicklung. Allerdings gilt es, einen planungsrechtlichen Rahmen zu schaffen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.
Ziel der Planung ist es, die bestehende Siedlungsstruktur des historischen Ortskerns zu erhalten und städtebaulichen Fehlentwicklungen durch eine zu intensive Nachverdichtung im rückwärtigen Grundstücksbereich zu vermeiden. Gleichzeitig soll eine angemessene und mit der Situation des historischen Ortskerns verträgliche bauliche Weiterentwicklung des Bestandes ermöglicht werden. Die bestehende Gaststätte im Plangebiet soll dabei planungsrechtlich gesichert, die Ansiedlung weiterer nicht störender gewerblicher Nutzungen, die zur Versorgungsfunktion und Attraktivität des Ortskerns oder zur touristischen Infrastruktur beitragen können, soll ermöglicht werden.