Bebauungsplan

Südlich Wooggraben - Teilbereich Ost (OG Harthausen)

Die Ortsgemeinde Harthausen unterliegt einem hohen Siedlungsdruck, der sich in einer starken Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken äußert. Um dieser gegebenen Nachfrage Rechnung zu tragen, beabsichtigt die Ortsgemeinde, für den Bereich am östlichen Ortsrand zwischen dem Wooggraben und der L 537 aufzustellen, der eine Bebauung der bislang landwirtschaftlich genutzten Grundstücke planungsrechtlich ermöglichen soll.

Planerische Zielsetzungen der Gemeinde für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind insbesondere
• die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ mit einer an die Ortsrandlage angepassten Verdichtung der Bebauung.
• eine Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten zur Verhinderung ortsuntypischer Mehrfamilienhausbauten
• die vorausschauende Berücksichtigung langfristig nicht auszuschließen-der weiterer Siedlungserweiterungen Richtung Westen
• die Freihaltung der Bachaue von einer Bebauung

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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