Bebauungsplan

Ost, Änderung 3 (OG Harthausen)

Die Ortsgemeinde Harthausen hat in ihrem Bebauungsplan „Ost“ für die als Gewerbegebiet festgesetzten Teilflächen immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel festgesetzt. Diese Festsetzung ist einerseits aus heutiger Sicht rechtlich problematisch, da sie als Schallschutzfestsetzung und nicht als Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung getroffen wurde. Andererseits werden die maximal zulässigen Schallemissionen zumindest im Nachtzeitraum nicht ausgeschöpft, führen aber zu einer Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten angrenzender Flächen.
Daher soll die Emissionskontingentierung in den als Gewerbegebiet festgesetzten Teilflächen des Bebauungsplangebiets „Ost“ insgesamt neu gefasst und zumindest für den Nachtzeitraum reduziert werden.

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Verfahrensschritte

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