Bebauungsplan
Ost, Änderung 3 (OG Harthausen)
Die Ortsgemeinde Harthausen hat in ihrem Bebauungsplan Ost für die als Gewerbegebiet festgesetzten Teilflächen immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel festgesetzt. Diese Festsetzung ist einerseits aus heutiger Sicht rechtlich problematisch, da sie als Schallschutzfestsetzung und nicht als Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung getroffen wurde. Andererseits werden die maximal zulässigen Schallemissionen zumindest im Nachtzeitraum nicht ausgeschöpft, führen aber zu einer Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten angrenzender Flächen.
Daher soll die Emissionskontingentierung in den als Gewerbegebiet festgesetzten Teilflächen des Bebauungsplangebiets Ost insgesamt neu gefasst und zumindest für den Nachtzeitraum reduziert werden.
Ansprechperson
- Herr Andreas Lochbaum, Telefon: 06232/656-175, E-Mail: andreas.lochbaum@vgrd.de
- Frau Jennifer Magin, Telefon: 06232/656-176, E-Mail: jennifer.magin@vgrd.de
Verfahrensschritte
- 12.12.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 12.12.2019, Beschluß über die öffentlichen Auslage
- 12.12.2019, Beschluss über die Beteiligung der Behörden
- 16.12.2019 - 07.02.2020, Beteiligung der Behörden gem. §4 (2) BauGB
- 19.12.2019, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 19.12.2019, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §3 (2) BauGB
- 06.01.2020 - 07.02.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- 14.05.2020, Abwägungsbeschluß
- 14.05.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 15.05.2020, Benachrichtigung der Einsender
- 25.05.2020, Ausfertigung
- 28.05.2020, Bekanntmachung der Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)
- 28.05.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Plandarstellung
- Bekanntmachung Offenlage
- Textliche Festsetzungen
- Begründung