Bebauungsplan

Nord, Teilplan I - Änderung 2 (OG Dudenhofen)

Der Ortsgemeinde Dudenhofen liegen verschiedene Bauvoranfragen bzw. Mitteilungen über Bauabsichten entlang der Eichendorffstraße und der Beethovenstraße vor, die den Festsetzungen des dort gültigen Bebauungsplans „Nord, Teilplan I“ nicht entsprechen, die allerdings angesichts der Zielsetzung, innerörtliche Baulandpotenziale nutzbar zu machen, städtebaulich als unproblematisch bewertet werden.

Nachdem die Kreisverwaltung nicht bereit ist, Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplans zuzulassen, wird zur planungsrechtlichen Absicherung der Vorhaben eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Die Änderung soll die Bebauung nördlich der Eichendorffstraße mit den Anwesen Beethovenstraße 2, Schubertstraße 2 a und Eichendorffstraße 1a sowie 7 bis 11 umfassen.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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