In der Ortsgemeinde Hanhofen wird auf dem Flurstück 1200/23, An den Gewerbewiesen 27, ein Einkaufsmarkt betrieben. Dieser Markt wird in hohem Maße frequentiert. Daher strebt der Eigentümer eine Verkaufsflächen-erweiterung des Marktes auf dem gleichen Grundstück an. Durch die Vergrößerung der Verkaufsfläche von bislang 979 m² auf ca. 1.260 m² soll die Kundenfreundlichkeit durch eine veränderte Warenpräsentation verbessert werden. Weiterhin wird eine Verbesserung der innerbetrieblichen logistischen Abwicklung angestrebt, insbesondere mit dem Ziel, die Häufigkeit der Warenbeschickung zu reduzieren und die Arbeitsabläufe zu optimieren.
Zielsetzung des Vorhabenträgers ist es, den vorhandenen Lebensmittelmarkt an die betrieblichen Anforderungen sowie an die veränderten Anforderungen der Kunden anzupassen. Die Planung dient damit der Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen für den vorhandenen Betrieb.
Das Planungsvorhaben widerspricht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet Ost – 1. Änderung“ aus dem Jahr 2005 in Hinblick auf die maximal zulässige Verkaufsfläche und die überbaubare Grundstücksfläche. Im nördlichen Teil des Geltungsbereiches ist für eine ergänzende Ansiedlung kleinerer gewerblicher Nutzungen eine weitere überbaubaubare Grundstücksfläche festgesetzt.
Angesichts des Umfangs der Abweichungen scheidet die Möglichkeit von Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans aus. Daher wird zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Die Planungen des Vorhabenträgers decken sich jedoch mit den gemeindlichen Zielsetzungen, da für die Ortsgemeinde Hanhofen die Sicherung und Weiterentwicklung des bestehenden Lebensmittelmarktes für die örtliche Nahversorgung von großer Bedeutung ist. Planerische Zielsetzungen der Ortsgemeinde Hanhofen für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind somit insbesondere
• die planungsrechtliche Absicherung der geplanten Einzelhandelserweiterung
• die langfristige Sicherung der örtlichen Nahversorgung in Hanhofen
• die planungsrechtliche Absicherung einer ausreichenden Randeingrünung zur offenen Landschaft
• die planungsrechtliche Absicherung der derzeit bereits zulässigen gewerblichen Nutzung im nördlichen Teilbereich.
Durch den Bebauungsplan wird keine Neuversiegelung zugelassen. Die Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes erfolgt auf bereits im Bestand
versiegelten Flächen. Ungeachtet dessen werden zur Minderung und zum Ausgleich innerhalb des Baugebiets verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der
zusätzlichen Erwärmung, zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser und zur Begrünung vorgesehen.