Bebauungsplan
In den dreißig Morgen, 1. Änderung (OG Dudenhofen)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dudenhofen hat in seiner Sitzung am 27.08.2020 beschlossen, dass der Bebauungsplan In den dreißig Morgen um einen Passus hinsichtlich der Gestaltung von Gärten mit einem Ausschluss von Stein- und Schottergärten ergänzt wird, um die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf Natur und Landschaft weiter zu reduzieren.
Dementsprechend sollen Stein- und Kiesgarten auf der gesamten Grundstücksfläche unzulässig sein.
Um diesen Beschluss umzusetzen, wird eine Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplans erforderlich. Diese Änderung kann jedoch als rein textliche Änderung umgesetzt werden. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen.
Ansprechperson
- Herr Andreas Lochbaum, Telefon: 06232/656-175, E-Mail: andreas.lochbaum@vgrd.de
- Frau Jennifer Magin, Telefon: 06232/656-176, E-Mail: jennifer.magin@vgrd.de
Verfahrensschritte
- 19.11.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 19.11.2020, Beschluss über die Beteiligung der Behörden
- 19.11.2020, Beschluß über die öffentlichen Auslage
- 26.11.2020, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §3 (2) BauGB
- 26.11.2020, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 07.12.2020 - 15.01.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 04.03.2021, Abwägungsbeschluß
- 04.03.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 09.03.2021, Benachrichtigung der Einsender
- 09.03.2021, Ausfertigung
- 11.03.2021, Bekanntmachung der Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)
- 11.03.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Textliche Festsetzungen
- Begründung