Bebauungsplan
Wohnpark am Hainbach (OG Dudenhofen)
Bei dem Plangebiet handelt es sich um das nördliche von drei ehemals der Fa. Walter zugeordneten Villengrundstücken. Die ca. 0,7 ha große Fläche ist aktuell mit einem Wohnhaus Baujahr 1936 sowie den zugehörigen Nebenanlagen bebaut. Der Großteil der Fläche ist parkartig gestaltet. Da sowohl das Gebäude selbst als auch die sonstigen Anlagen des Anwesens nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen, soll die vorhandene Villa abgerissen und durch eine zeitgemäßere Wohnbebauung ersetzt werden. Konkret ist die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit jeweils 7 Wohnungen vorgesehen. Aufgrund der bestehenden Nachfrage nach Wohnungen entspricht diese Planung den Zielen der Ortsgemeinde für die Weiterentwicklung der Fläche im Ortskern.
Planungsrechtlich ist die Fläche zum weit überwiegenden Teil dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen. Lediglich ein 7 m breiter Streifen am nördlichen Plangebietsrand befindet sich innerhalb des Geltungsbereich des Bebauungsplans Nördlich Boligweg - Änderung 1 (Neufassung), der hier eine bisher nicht hergestellte Verkehrsfläche festsetzt.
Aufgrund der heterogenen Umgebung mit den bestehenden Lebensmittelmärkten im Westen und der Wohnbebauung im Osten besteht für die Fläche auf der Basis des § 34 BauGB eine große Bandbreite zulässiger Nutzungen und Bauformen. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Fläche zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Ansprechperson
- Herr Andreas Lochbaum, Telefon: 06232/656-175, E-Mail: andreas.lochbaum@vgrd.de
- Frau Jennifer Magin, Telefon: 06232/656-176, E-Mail: jennifer.magin@vgrd.de
Verfahrensschritte
- 19.11.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 19.11.2020, Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit
- 26.11.2020, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 26.11.2020, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §3 (2) BauGB
- 26.11.2020 - 08.02.2022, Beteiligung der Behörden gem. §4 (2) BauGB
- 07.12.2020 - 08.02.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 09.12.2021, Abwägungsbeschluß
- 09.12.2021, Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanentwurfs
- 09.12.2021, Beschluß über die erneute öffentliche Auslegung
- 23.12.2021, Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB i. V. § 3 Abs. 2 BauGB
- 03.01.2022 - 04.02.2022, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. § 3 Abs. 2 BauGB
- 03.01.2022 - 04.02.2022, Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. § 4 Abs. 2 BauGB
- 31.03.2022, Abwägungsbeschluß
- 31.03.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 06.04.2022, Ausfertigung
- 14.04.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
- 14.04.2022, Bekanntmachung der Rechtskraft
- 20.04.2022, Benachrichtigung der Einsender
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Gutachten
- Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
- Bekanntmachung Offenlage