Bei dem Plangebiet handelt es sich um das östlichste Grundstück des Gewerbegebiets „In den Rauhweiden“ in Römerberg. Die ca. 1,4 ha große Fläche ist aktuell mit einer Gewerbehalle sowie den zugehörigen Nebenanlagen bebaut. Der Großteil der Fläche ist durch die Gebäude und den Hofflächen versiegelt. Der private Grundstückseigentümer beabsichtigt auf dem Grundstück die Errichtung einer neuen Gewerbehalle auf einer Fläche von 25 x 50 m. Der rechtskräftige Bebauungsplan würde aufgrund der dort festgesetzten Baugrenze nur eine Breite der Halle von 16 m zulassen. Das Baugrundstück ist Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes „In den Rauhweiden“ in der Fassung der Veröffentlichung vom 25.11.1995 der Ortsgemeinde Römerberg. In diesem Bebauungsplan ist für das betreffende Grundstück eine überbaubare Grundstücksfläche mit einem Grenzabstand von 15 m ab östlicher Grundstücksgrenze festgesetzt. Das geplante Vorhaben überschreitet allerdings diese festgesetzte Baugrenze, sodass es bislang planungsrechtlich unzulässig ist.
Aufgrund der konkreten Bauabsicht des privaten Grundstückseigentümers hat die Ortsgemeinde die städtebauliche Erforderlichkeit der Baugrenzfestsetzung kritisch hinterfragt. Die Festsetzung ergab sich aus dem damaligen Gebäudebestand, der jedoch zwischenzeitlich nach einer Insolvenz des ursprünglichen Betriebs in wesentlichen Teilen abgebrochen wurde. Auf der gesamten Fläche kam es zu einer grundlegenden Neuordnung und kleinteiligeren Parzellierung.
Aus heutiger Sicht ist keine städtebauliche Erforderlichkeit für die bisherigen Regelungen zum Abstand der Baugrenzen von der östlichen Grundstücksgrenze mehr erkennbar. Die dazwischenliegenden Flächen sind als Lager- und Abstellflächen genutzt und versiegelt. Die erforderliche Randeingrünung wird durch die angrenzenden Gehölzbestände auf einer gemeindeeigenen Fläche gewährleistet.
Die Ortsgemeinde ist daher bereit, im Interesse einer weiteren wirtschaftlich tragfähigen Nachfolgenutzung auf einer zwischenzeitlichen Gewerbebrache den Bebauungsplan zu ändern.