Die Ortsgemeinde Dudenhofen unterliegt einer stetigen Nachfrage nach Baugrundstücken für eine Wohnbebauung. Dieser Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken möchte die Ortsgemeinde in einem für die Gemeinde sinnvollen und verträglichen Maß nachkommen, indem vorzugsweise die bestehenden Potenziale zur Nachverdichtung und Innenentwicklung innerhalb der bestehenden Ortslage in Anspruch genommen werden, bevor weitere Bauflächen im Außenbereich erschlossen werden.
Ein Grundstückseigentümer beabsichtigt nun im rückwärtigen Bereich des Grundstücks Carl-Zimmermann-Straße 52 die Errichtung eines Einfamilienhauses. Die Zufahrt zum geplanten Wohnhaus und zur Garage soll über die Adolf-Kolping-Straße erfolgen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtgültigen Bebauungsplanes Süd, Änderungsplan I und Erweiterungsplan I. Das geplante Wohnhaus befindet sich jedoch in der nicht-überbaubaren Grundstücksfläche.
Die Planungsabsicht des Grundstückseigentümers entspricht grundsätzlich der oben dargestellten Zielsetzung der Ortsgemeinde, vorrangig bestehende innerörtliche Baulandpotenziale für die weitere bauliche Entwicklung zu nutzen. Zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens wird daher eine Änderung des Bebauungsplans mit Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Grundstücksfläche im Bereich des südlichen Flurstücks 557/1 erforderlich. Im Rahmen der Planung sind die Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum und hier insbesondere auf das Parkplatzangebot in der Adolf-Kolping-Straße zu beachten, da die Erschließung des zusätzlichen Baugrundstücks von der Adolf-Kolping-Straße aus erfolgen muss.
Wesentliches Ziel der Ortsgemeinde bei der Planung ist daher die Schaffung eines zusätzlichen Baugrundstücks für eine Wohnnutzung durch die Nutzung eines bestehenden Baulandpotenzials innerhalb der bestehenden Ortslage unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf das öffentliche Parkplatzangebot.