Ein Vorhabenträger beabsichtigt auf dem Flurstück Nr. 5175/1 im Neubaugebiet In den dreißig Morgen die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage.
Im Allgemeinen Wohngebiet WA 1 des Bebauungsplans In den dreißig Morgen ist die Zahl der notwendigen Stellplätze bislang nicht geregelt, da die Ortsgemeinde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans In den Dreißig Morgen für dieses Flurstück die Option für die Errichtung besonderer Wohnformen oder sozialer Einrichtungen offen halten wollte.
Nachdem zwischenzeitlich seitens der Ortsgemeinde entschieden wurde, dass die Fläche für eine Mehrfamilienhausbebauung zur Verfügung gestellt werden soll, hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dudenhofen in seiner Sitzung am 15.12.2022 beschlossen, dass im Allgemeinen Wohngebiet WA 1 des Bebauungsplans In den dreißig Morgen die Zahl der notwendigen Stellplätze entsprechend den Vorgaben der Stellplatzsatzung der Ortsgemeinde Dudenhofen geregelt werden soll, um sicherzustellen, dass eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen errichtet wird.
Um die notwendige Anzahl an Stellplätzen für die geplanten Wohnungen unter Berücksichtigung der Stellplatzsatzung der Ortsgemeinde Dudenhofen zu ermöglichen, muss eine Anordnung der Stellplätze in einer Tiefgarage erfolgen. Die geplante Tiefgarage führt jedoch zu einer Überschreitung der Grundflächenzahl sowie zu einer Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen.
Um das geplante Vorhaben, das mit seiner Wohnungsanzahl der Deckung des in Dudenhofen bestehenden dringende Wohnungsbedarfs dient, zu ermöglichen, wird eine Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplans erforderlich.