Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Stadt Dülmen verfolgt mit der Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ das Ziel, die Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet räumlich zu steuern.
Die Grundlage hierzu bilden die Regelungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch, der s.g. Planvorbehalt. Diese Regelungen erlauben es der Stadt Dülmen, die eigentlich im s.g. Außenbereich gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch privilegiert zulässige Errichtung von Windenergieanlagen auf bestimmte Flächen zu konzentrieren. Hierzu wiederum ist es erforderlich, ein schlüssiges Plankonzept zu erarbeiten.
Mit der Aufstellung des vorliegenden Sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie wird vom s.g. Planvorbehalt Gebrauch gemacht und die Zulässigkeit der Errichtung von Windenergieanlagen auf die im Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ dargestellten Bereiche konzentriert.
Der hier gezeigte Flächennutzungsplan einschließlich seiner Änderungen und Teilpläne dient lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Stadtentwicklung auf.
Die Beschlüsse zu den Verfahrensschritten sind über das Ratsinformationssystem (siehe rechtsstehende Links) abrufbar.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Name | Telefon | |
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Herr Christian Heidemann | 02594/ 12-633 | c.heidemann@duelmen.de |
Frau Astrid Wiechers | 02594/12-610 | a.wiechers@duelmen.de |
Herr Scholz | 02594/ 12-612 | p.scholz@duelmen.de |