Stadtplanung
Informelle Planung
Lärmaktionsplanung der Stadt Elsdorf
Der Umgebungslärm spielt eine übergeordnete Rolle in Europa. Dementsprechend haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Jahre 2002 die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet. Die Umgebungslärmrichtlinie formuliert als Zielsetzung, den Umgebungslärm durch etwaige Maßnahmen zu mindern, um schädliche Auswirkungen reduzieren zu können. Die vorliegende Richtlinie fokussiert sich hierbei auf die Weiterentwicklung und Ergänzung der bestehenden Gemeinschaftsmaßnahmen in Bezug auf die Minderung des Lärms, der durch die Hauptemittenten des Straßen- und Schienenverkehrs, Flugzeuge, Gewerbegebiete und Ballungsräume verursacht werden.
Die Mitgliedsstaaten der EU sind dazu verpflichtet, erlassene Richtlinien auf nationaler Ebene umzusetzen. In Deutschland ist die Umsetzung der Richtlinie im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie durch die Verabschiedung einer eigenen Verordnung verankert (34. BImSchG).
Das Hauptinstrument zur Bekämpfung von Umgebungslärm sind die Lärmkarten und der Lärmaktionsplan. Durch das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland hat sich ergeben, dass jede Kommune einen Lärmaktionsplan aufstellen muss, in denen Lärm durch die oben genannten Hauptemittenten vorkommt.
Als Grundlage zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans (LAP) dienen die Lärmkarten, die zu jeder Runde der Lärmaktionsplanung vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) aktualisiert werden. Nach der Definition des Bundesimmissionsschutzgesetzes gehört die Stadt Elsdorf zu einem nicht-Ballungsraum, sodass die Lärmkarten für Elsdorf vom LANUV erstellt werden. Auf den Lärmkarten wird die Lärmbelastung durch die Hauptverkehrsstraßen, den Haupteisenbahnstrecken und durch Flughäfen erfasst.
Die aktuellen Lärmkarten können über die Website des Umgebungslärmportals der Landes NRW abgerufen und eingesehen werden. Zusätzlich befinden sich weitere Informationen zur Lärmbelastung, Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung auf dieser Website. Durch ein neu eingeführtes Berechnungsverfahren ist im Vergleich zu der bisher angewandten Berechnungsmethode tendenziell mit einer Zunahme der lärmbelasteten Flächen und damit einer Zunahme der Anzahl lärmbelasteter Menschen zu rechnen. Die neue Berechnungsmethode wurde eingeführt, um die Lärmkartierung EU-weit zu vereinheitlichen.
Die Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ergibt sich aus der Kartierungspflicht der zu betrachtenden Lärmquellen aufgrund bestehender Verkehrszahlen. Die Kommunen sind für die Aufstellung des Lärmaktionsplans zuständig. Alle 5 Jahre sind die Lärmaktionspläne zu überprüfen und auf Grundlage der ebenfalls aktualisierten Lärmkarten zu überarbeiten.
Im Lärmaktionsplan sollen Maßnahmen zur Lärmminderung aufgezeigt werden und als kurz-, mittel-, oder langfristig angelegt werden. Darüber hinaus sollen neben der Minderung von Lärmbelastungen auf dem Stadtgebiet auch bislang ruhige Gebiete zukünftig vor Lärmemissionen geschützt werden. Beim Prozess der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes soll die Öffentlichkeit beteiligt werden.
Bis zum 18. Juli 2024 muss der Lärmaktionsplan der Stadt Elsdorf fertiggestellt sein. Da die Stadt Elsdorf zum ersten Mal dazu verpflichtet ist, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, gibt es bislang kein Konzept zu Lärmminderung für die Hauptemittenten auf dem Stadtgebiet der Stadt Elsdorf.
Folgende Hauptemittenten werden in der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung der Stadt Elsdorf betrachtet:
- Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr
- Autobahn 61 (im gesamten Stadtgebiet)
- Autobahn 4 (keinen Einfluss auf Wohnungen oder sonstige Einrichtungen im Stadtgebiet)
- Bundesstraße 55 (Abschnitt Auffahrt A 61 bis Niederembter Mühle)
- Bundesstraße 477 (Abschnitt Auffahrt B55 bis Kreuzung Widdendorf/Berrendorf)
Die Hambachbahn verläuft als nicht-bundeseigene Eisenbahnstrecke auf dem Stadtgebiet der Stadt Elsdorf, hat laut der Lärmkarten jedoch keinen Einfluss auf Wohnungen oder andere Einrichtungen.
Von Lärmbelastungen durch bundeseigenen Schienenverkehr, Fluglärm oder großflächigen Industrielärm ist die Stadt Elsdorf nicht betroffen. Lärmaktionspläne für Hauptschienenstrecken des Bundes werden vom Eisenbahnbundesamt erarbeitet.
Dokumente zum Verfahren
- Endbericht des Lärmaktionsplanes (4. Stufe)
- Lärmaktionsplan der Stadt Elsdorf
- Abwägungstabelle zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägungstabelle zur fortgeschrittenen Beteiligung
Verfahrensschritte
- 23.05.2023, Beschluss zur Erarbeitung (informelles Konzept)
- 01.09.2023 - 10.10.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (informelles Konzept)
- 04.04.2024 - 05.05.2024, Fortgeschrittene Beteiligung der Öffentlichkeit (informelles Konzept)
Ansprechperson
- Herr Lukas Klein, Telefon: 02274 709232, E-Mail: lukas.klein@elsdorf.de
Kontakt
Rathaus
Zentrale 02274 709-0
Bürgerbüro 02274 709-100
Mail: stadtplanung@elsdorf.de