Das Änderungsgebiet befindet sich im südlichen Bereich des Stadtgebietes. Die Entfernung zum Stadtkern beträgt ungefähr 1.800 m Luftlinie.
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 A "Blumenstraße / Eisenbahn" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Anbau eines Fitnessgebäudes an eine Tennishalle ermöglicht werden.
Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 A „Blumenstraße / Eisenbahn“ wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 2 wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.