Der Geltungsbereich befindet sich zum überwiegenden Teil auf einer innerstädtischen Brachfläche. Das Gebiet wird nördlich und östlich durch die Franz-Mülder-Straße, südlich durch den Abschluss der Unterkante der Böschung und die angrenzende Bebauung und westlich durch die restliche Fläche des ehemaligen Textilfabrik Schilgen C und der Moorbrückenstraße begrenzt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Franz-Mülder-Straße / Moorbrückenstraße“, Teil A werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wohnbauliche Folgenutzung für einen Teilbereich der Brachfläche der ehemaligen Textilfabrik Schilgen C geschaffen.