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Stadtplanung in Ennigerloh

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Öffentlichkeitsbeteiligung
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(01.07.2024 - 01.08.2024)

Sonstige Beteiligung
Lärmaktionsplan 4. Runde

Lärmaktionsplanung 4. Runde

Der Lärmaktionsplan der Stadt Ennigerloh, Runde 4 gemäß §47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG über „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm", verlangt, dass die Mitgliedsstaaten alle fünf Jahre Lärmkarten erstellen und darauf aufbauend Lärmaktionspläne entwickeln oder bestehende überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten. Diese Verpflichtung gilt für Orte mit Bundes- und Landesstraßen, auf denen mehr als 3 Millionen Fahrzeuge pro Jahr verkehren. Die Kartierung für Nichtballungsräume wird vom Landesumweltamt NRW (LANUV) übernommen, während das Eisenbahnbundesamt für Kartierungen des Bundes-Schienennetzes zuständig ist, auf denen mehr als 30.000 Zugbewegungen stattfinden.

Ein Lärmaktionsplan ist ein umfassendes städtisches Konzept, das Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgabe verantwortlich. Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Ennigerloh bietet Ihnen daher die Möglichkeit, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen, da sie von der Lärmkartierung an Bundes- und Landesstraßen betroffen ist. Für die Erstellung von Lärmaktionsplänen entlang der Schienen ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.

 

Was sind Lärmaktionspläne?

Ein Lärmaktionsplan dient als strategische Richtlinie, um Maßnahmen zur Lärmminderung zu planen und ruhige Gebiete zu schützen. Er hat keine unmittelbare rechtliche Wirkung für die Bürgerinnen und Bürger, ist jedoch für die Verwaltungen verbindlich, da sie bei laufenden Planungen die Empfehlungen des Plans angemessen berücksichtigen müssen.

Im Jahr 2013 wurde erstmals eine Kartierung des Umgebungslärms in Ennigerloh durchgeführt, die als Ausgangspunkt für die Erstellung eines Lärmaktionsplans (2. Runde) diente. Auf dieser Basis wurden die Ergebnisse in der 3. Runde überprüft. Die Überprüfung im Jahr 2018 ergab, dass keine neuen Umstände vorliegen, die eine umfassende Neuaufstellung des Lärmaktionsplans erforderlich machen würden. Eine Aktualisierung der Daten für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe ist ausreichend.

Für die 4. Runde wurden die Berechnungsmethoden europaweit angepasst, was zu veränderten Ergebnissen führte. Diese Ergebnisse wiederum erforderten eine neue Lärmkartierung im Jahr 2022.

Die Lärmkarten für den Lärmaktionsplan der 4. Stufe wurden mittlerweile veröffentlicht und können im Internet unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de eingesehen werden.

 

Ablauf des Verfahrens

Der Ablauf des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Fortschreibung des Lärmaktionsplans gliedert sich in zwei Phasen. Zunächst wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung sowie die Absicht zur Aktualisierung des Lärmaktionsplans öffentlich bekannt gegeben. Diese Offenlegung der Lärmkarten erfolgte sowohl im Rathaus als auch online vom 08.04.2024 bis zum 08.05.2024. Auf dieser Grundlage hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen zur Fortschreibung des Plans zu äußern und damit aktiv am Planungsprozess teilzunehmen.

Die eingegangenen Hinweise wurden anschließend sorgfältig analysiert, miteinander abgewogen und in die Ausarbeitung des Lärmaktionsplans integriert, wobei stets die Vorgaben des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beachtet wurden. Auf dieser Grundlage wurde ein Entwurf zum Lärmaktionsplan erstellt, der unterschiedliche Maßnahmen und Hinweise aus der ersten Beteiligung enthält. Der Entwurf wird vom 01.07.2024 bis 01.08.2024 im Internet veröffentlicht. Zudem kann der Entwurf des Lärmaktionsplans auch im Rathaus während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Auch im zweiten Beteiligungszeitraum haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen zur Fortschreibung des Plans zu äußern und damit aktiv am Planungsprozess teilzunehmen.

Abschließend erfolgt die Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan durch den Rat der Stadt Ennigerloh, der die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und die fachlichen Empfehlungen in seine Entscheidungsfindung einbezieht.

 


Kontakt


Verfahrensschritte

  • 04.04.2024, Bekanntmachung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • 08.04.2024 - 08.05.2024, Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • 28.06.2024, Bekanntmachung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • 01.07.2024 - 01.08.2024, Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Bezüge zu anderen Planverfahren


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