"Artenschutzrechtliche Kartierung in Ennigerloh"
Der Rat der Stadt Ennigerloh hat im Mai 2021 beschlossen, die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Stadt Ennigerloh zukünftig nicht mehr durch entsprechende Vorgaben durch den Flächennutzungsplan zu steuern.
Für die bis dahin in Aufstellung befindliche 9. Änderung des Flächennutzungsplans, durch die planerisch gesteuert werden sollte, wurde ein Artenschutzgutachten in Auftrag gegeben. Dies liegt mir nunmehr in seiner Endfassung vor. Das Gutachten ist für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans aber nicht verwendbar, da bei der Beauftragung von anderen Voraussetzungen ausgegangen worden ist.
Die Stadt Ennigerloh möchten die Ergebnisse aber allen Interessierten zur Verfügung stellen. Das Gutachten wird daher öffentlich zugänglich auf dem Planungs- und Beteiligungsserver zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.
Vor einer möglichen weiteren Verwendung ist das Urheberrecht des Erstellers und der Stadt Ennigerloh als Auftraggeberin zu berücksichtigen. Das Gutachten ist nicht Gegenstand eines Planverfahren, die Aufstellung der 9. Änderung ist aufgehoben. sondern wird informationshalber zugänglich gemacht.
Kontakt
- Frau Sarah Wiethaup, Telefon: 02524/28-2031, E-Mail: wiethaup@ennigerloh.de
- Herr Magnus Herbermann, Telefon: 02524-28-2030, E-Mail: herbermann@ennigerloh.de
- Herr Jonas Sonntag, Telefon: 02524/28-3100, E-Mail: sonntag@ennigerloh.de
Anhänge
Gutachten
- Stadt_Ennigerloh_fnp_voegel_mit Anlagen_20210803 (PDF, 44,99 MB)