Vor den Hintergrund, dass sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Zukunft nicht mehr über die Darstellung von Vorranggebieten im Flächennutzungsplan gesteuert werden soll, ist mit der entsprechenden Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans auch der Bebauungsplans Nr. 49 „Konzentrationszone Windenergieanlagen“ aufzuheben, da dieser zukünftig der Darstellung des Flächennutzungsplans widersprechen würde (Anpassungsgebot). Der Rat der Stadt Ennigerloh hat daher die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 49 „Konzentrationszone Windenergieanlagen“, Ennigerloh-Mitte / Westkirchen / Enniger beschlossen. Der Aufhebungsbereich umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 49 „Konzentrationszone Windenergieanlagen".