E 4-1
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Sonja Gawlitta , Telefon: 02942/500-332, E-Mail: sonja.gawlitta@geseke.de
- Herr Udo Heinrich, Telefon: 02942 500-311, E-Mail: udo.heinrich@geseke.de
Verfahrensschritte
- 25.09.1979, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Anhänge
Dokumente
- Planblatt_E 4-1_Satzung_Scan.PDF (PDF, 4,41 MB)