Satzung
Erhaltungssatzung Rosenhügel
Erhaltungssatzung der Stadt Gladbeck für den Stadtbezirk Rosenhügel vom 25.01.2006, in Kraft getreten am 02.02.2006
Alle hier gezeigten Satzungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Torsten Eschert, Telefon: 02043 992505, E-Mail: torsten.eschert@stadt-gladbeck.de
Verfahrensschritte
- 02.02.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Erhaltungssatzung