Satzung
Erhaltungssatzung ehemalige Zeche Zweckel
Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhaltung baulicher Anlagen und die Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) für den Standort „Ehemalige Zeche Zweckel“ in Gladbeck-Zweckel vom 29.01.2018, in Kraft getreten am 30.01.2018
Alle hier gezeigten Satzungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Torsten Eschert, Telefon: 02043 992505, E-Mail: torsten.eschert@stadt-gladbeck.de
Verfahrensschritte
- 30.01.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Erhaltungssatzung