Satzung

Erhaltungssatzung ehemalige Zeche Zweckel

Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhaltung baulicher Anlagen und die Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) für den Standort „Ehemalige Zeche Zweckel“ in Gladbeck-Zweckel vom 29.01.2018, in Kraft getreten am 30.01.2018

 

Alle hier gezeigten Satzungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Torsten Eschert, Telefon: 02043 992505, E-Mail: torsten.eschert@stadt-gladbeck.de

Verfahrensschritte

  • 30.01.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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