Flächennutzungsplan
19. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich: Kirchhellener Straße / A31
Ein Vorhabenträger beabsichtigt eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) zu errichten. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des 110m-Korridors entlang der Autobahn A 31 und umfasst insgesamt eine Fläche von rund ca. 5,49 ha. Es liegt im Stadtteil Gladbeck-Rentfort (Gemarkung Gladbeck, Flur 130 und 131). Um das projektierte Vorhaben realisieren zu können, ist es notwendig, entsprechendes Planrecht zu schaffen. Dafür ist die Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne erforderlich. Ziel ist die Darstellung eines Sondergebiet mit der Kennzeichnung „Erneuerbare Energien (EE) Photovoltaikanlagen“. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 179 Gebiet: Kirchhellener Straße/A31.
Ansprechperson
- Frau Lisa Schaaf, Telefon: 02043 992745, E-Mail: lisa.schaaf@stadt-gladbeck.de
- Frau Katharina Bohrke, Telefon: 02043 992092, E-Mail: katharina.bohrke@stadt-gladbeck.de
Verfahrensschritte
- 21.11.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 06.04.2020 - 06.05.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 08.04.2020 - 24.04.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 11.05.2021 - 10.06.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- 11.05.2021 - 10.06.2021, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 01.07.2021, Feststellungsbeschluss
- 31.08.2021, Genehmigung gem. § 6 BauGB
- 13.10.2021, Wirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- 0 Flächennutzungsplan der Stadt Gladbeck