Satzung
Vorkaufsrechtssatzung "Umfeld Bahnhofsgelände Gladbeck West"
Auf den von der Satzung betroffenen Flächen soll die Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen
ermöglicht werden. Die Satzung dient zur Sicherung einer geordneten, städtebaulichen Entwicklung in
diesem Geltungsbereich.
Ansprechperson
- Frau Katharina Bohrke, Telefon: 02043 992092, E-Mail: katharina.bohrke@stadt-gladbeck.de
Verfahrensschritte
- 07.09.2023, Satzungsbeschluss gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
- 11.04.2024, Rechtskraft durch ortsübliche Bekanntmachung
Anhänge
- Bestandteile der Vorkaufsrechtssatzung