283 "Postareal/Willy-Brandt-Platz"
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu schaffen, die eine qualitätsvolle Platz- und Raumgestaltung sichert. Durch Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird eine Neugestaltung des Bahnhofumfeldes und somit eine Aufwertung ermöglicht.
Übersicht über den Stand des Verfahrens:
Termin |
Verfahrensschritt |
15.03.2016 |
Aufstellungsbeschluss gem. § 1 (3) BauGB i.V. m. §§ 7, 41 (1) Buchst. f) |
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Heike Tellkamp |
05241 - 82 2705 |
heike.tellkamp@guetersloh.de |
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Gütersloh dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der jeweils zuständigen Ansprechperson.