35/6 "Friedhofstraße"
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine an-gemessene Nachverdichtung der Wohnbebauung durch Nutzungserweiterungen und eine Abrundung im Siedlungszusammenhang zu schaffen.
Übersicht über den Stand des Verfahrens:
Termin |
Verfahrensschritt |
26.05.2020 |
Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB |
06.07.2020 - 24.07.2020 |
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB |
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Laura Mosig |
05241 - 82 3176 |
laura.mosig@guetersloh.de |
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Gütersloh dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der jeweils zuständigen Ansprechperson.