19. Änderung Flächennutzungsplan (FNP 2020)
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den ersten Entwicklungsabschnitt des interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes der Stadt Gütersloh, der Stadt Harsewinkel und der Gemeinde Herzebrock-Clarholz. Bei dem auf dem Gütersloher Stadtgebiet liegenden Teilbereich des ersten Entwicklungsabschnitts handelt es sich mit einer ehemals von Angehörigen der britischen Streitkräfte genutzten Siedlung und Sportflächen überwiegend um Nebenflächen des ehemaligen Militärflugplatzes, die im Rahmen der Konversion für gewerbliche Zwecke umgenutzt werden sollen. Entlang des Welplage-/ Schlangenbaches sind Grünflächen vorgesehen, auf denen ökologische Ausgleichs- und Retentionsmaßnahmen umgesetzt werden sollen.
Übersicht über den Stand des Verfahrens:
Termin |
Verfahrensschritt |
16.02.2021 |
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB |
15.03.2021 - 30.04.2021 |
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB |
21.04.2021 |
Bürgerversammlung |
06.02.2023 - 10.03.2023 |
Veröffentlichung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB |
16.06.2023 |
Feststellungsbeschluss |
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Herr Michael Schmidt |
05241 - 82 3578 |
Michael.Schmidt@guetersloh.de |
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Gütersloh dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der jeweils zuständigen Ansprechperson.