Denkmalbereichssatzung Englische Siedlung gemäß § 10 Abs. 1 DSchG NRW
Mit der Aufstellung dieser Denkmalbereichssatzung wird einer Forderung aus dem Denkmalpflegeplan entsprochen, der im Jahr 2009 als kommunaler Fachplan verabschiedet wurde. Da der Denkmalpflegeplan selbst keine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet, kann für die Englische Siedlung die Schutzfunktion des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) für die jeweiligen Bestandteile wie Gebäude, Frei- und Grünflächen sowie die Verkehrsinfrastruktur nur mit dem Erlass einer Denkmalbereichssatzung erzielt werden.
Übersicht über den Stand des Verfahrens:
Termin |
Verfahrensschritt |
20.11.2023 - 22.12.2023 |
Offenlagebeschluss gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 DSchG NRW |
01.07.2024 - 16.08.2024 |
Offenlagebeschluss gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 DSchG NRW |
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Herr Ulrich Paschke |
05241/823293 |
Ulrich.Paschke@guetersloh.de |
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Gütersloh dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der jeweils zuständigen Ansprechperson.