24. Änderung Flächennutzungsplan (FNP 2020)


Die Stadt Gütersloh plant gemeinsam mit der stadteigenen Tochtergesellschaft Concept GT GmbH & CO. KG auf dem ehemaligen Kasernengelände „Mansergh Barracks“ in Gütersloh die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers. Diese Fläche befindet sich derzeit noch im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die Änderung des Flächennutzungsplans soll die planerische Grundlage für Entwicklung des Quartiers bilden. Dabei werden die anstehenden Änderungen des Regionalplans OWL (Neuaufstellung) Berücksichtigung finden.

Der städtebauliche Rahmenplan für das REGIONALE-2022-Projekt Mansergh Quartier sieht eine umfassende Entwicklung des ehemaligen Kasernengeländes zu einem gemischt genutzten urbanen Stadtquartier vor. Vorgesehen sind die Ansiedlung des Campus Gütersloh der Hochschule Bielefeld in Kombination mit der Innovationsmanufaktur IMA, die Entwicklung von voraussichtlich 1.000 Wohnungen (inklusive 300 öffentlich geförderter Wohneinheiten) und Einzelhandelsflächen sowie die Ansiedlung von nichtstörenden Gewerbebetrieben, welche durch die nahe gelegene Hochschule profitieren. Ergänzt wird das Nutzungsangebot  durch die großzügigen öffentlichen Freianlagen mit Spiel- und Sportangeboten sowie die vorgesehenen sozialen Infrastruktureinrichtungen (z.B. Kindertagesstätte, Quartierstreff, Jugendclub, Tagespflege / Pflegeheim). Weitergehende Informationen zur bisherigen Entwicklung und den derzeitigen Aktivitäten finden Sie auf dieser Seite.



Übersicht über den Stand des Verfahrens:

Termin Verfahrensschritt
15.08.2023 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
30.09.2024 - 08.11.2024 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB


Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Andre Wagner 05241 - 82 3125 Andre.Wagner@guetersloh.de
Frau Katja Goldau 05241 - 82 2191 Katja.Goldau@guetersloh.de



Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Gütersloh dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der jeweils zuständigen Ansprechperson.
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Dieses Flächennutzungsplanverfahren läuft parallel zum Bebauungsplanverfahren

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