170/1 "Bockskrug"


Ziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Plankonzeptes zur Errichtung von zwei Wohngebäuden zu schaffen.



Übersicht über den Stand des Verfahrens:

Termin Verfahrensschritt
27.08.2024 Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB
16.09.2024 - 27.09.2024 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB


Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Andrea Uhrmacher 05241 - 82 2441 andrea.uhrmacher@guetersloh.de



Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Gütersloh dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der jeweils zuständigen Ansprechperson.
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