170/1 "Bockskrug"
Ziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Plankonzeptes zur Errichtung von zwei Wohngebäuden zu schaffen.
Übersicht über den Stand des Verfahrens:
Termin |
Verfahrensschritt |
27.08.2024 |
Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB |
16.09.2024 - 27.09.2024 |
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB |
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Andrea Uhrmacher |
05241 - 82 2441 |
andrea.uhrmacher@guetersloh.de |
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Gütersloh dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der jeweils zuständigen Ansprechperson.