Das Einzelhandels-und Zentrenkonzept stellt die Zielvorstellung zur künftigen Einzelhandelsentwicklung dar und soll die Richtschnur für alle künftigen Planungen im Bereich Einzelhandel sein. Damit verfügt die Stadt Gütersloh über eine Grundlage für verbindliche Planungen im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), die bei der Aufstellung der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist.
Im Gütersloher Süden werden in den nächsten Jahren Veränderungen vollzogen, welche Relevanz für das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Gütersloh haben. Neben der Entwicklung des Mansergh Quartiers als ein gemischt genutztes urbanes Stadtquartier im Stadtteil Sundern soll ein weiterer Lebensmittelmarkt zur langfristigen Sicherung der Nahversorgung im Stadtteil Spexard angesiedelt werden.
Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist im Bereich des Mansergh Quartier bisher kein Zentraler Versorgungsbereich (ZVB) verortet. Mit der 2. Änderung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes soll in diesem Bereich erstmalig der ZVB Mansergh Quartier ausgewiesen werden. Mit der Festlegung des ZVB Mansergh Quartier soll folglich eine zeitgemäße und leistungsfähige Quartiersentwicklung ermöglicht werden. Im Sinne der Versorgung der kurzen Wege soll ein entsprechendes Angebot verbrauchernah vorgehalten werden.
In dem bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde seinerzeit eine zu geringe Ausstattung an nahversorgungsrelevanten Sortimenten, insbesondere im Bereich Nahrungs- und Genussmittel, für den ZVB Spexard festgestellt. Innerhalb der bestehenden Abgrenzung ist aus städtebaulichen Gründen die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes nicht möglich, da keine Flächen für die Entwicklung des Einzelhandelsvorhabens zur Verfügung stehen. Im Rahmen der 2. Änderung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes soll nunmehr die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs ausgeweitet werden, um die Sicherung und die Qualifizierung der verbrauchernahen Versorgung gewährleisten zu können.
Termin | Verfahrensschritt |
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30.09.2024 - 08.11.2024 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB |
Name | Telefon | |
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Frau Sandra Stenker | 05241 - 82 2383 | sandra.stenker@guetersloh.de |