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Bebauungsplan Nr. 63 "Brackweder Straße" Bebauungsplan

Das Plangebiet zwischen Landschaftsschutzgebiet, Ascheloher Weg, Brackweder Straße (B 68) und Kiefernweg im Ortsteil Künsebeck in Halle (Westf.) zeigt eine unterschiedliche städtebauliche Struktur. Während der nördliche Teil durch Wohnbebauung geprägt ist, zeigt die Bebauung entlang der B 68 eine gewerbliche Struktur. Der Binnenbereich ist weitgehend unbebaut und durch landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Gehölzzüge geprägt. Die Freiraum- und Landschaftsbereiche des Teutoburger Walds sind fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen. Der Bereich liegt peripher ca. 4 km östlich der Innenstadt, direkt an der Grenze zur Nachbarkommune Steinhagen.

Der Großteil der Wohnbauentwicklung im gesamten Plangebiet fand in den letzten zwei Jahrzehnten statt. Realisiert wurde fast ausschließlich eine 11/2-geschossige Einfamilien- bzw. Doppelhausbebauung. Lediglich östlich des Kiefernwegs wurden drei 21/2-geschossige Wohnbauten erstellt. Im Haupt-wohnbereich, entlang des Amshausener Wegs, sind nur noch einige, wenige Grundstücke unbebaut. Lokal ortsbildprägend ist das städtebauliche Ensemble in der nördlichen Ecke des Plangebiets. Die ehemalige Hofstelle (Amshausener Weg 23) mit Haupt-, Nebenbauten und markantem Einzelbaum im Hofbereich beheimatet nebst Wohnnutzungen auch ein Atelier. Das Ensemble ist im Vergleich zu den vorherrschenden kleinteiligen Wohnbauten deutlich älteren Datums. Entlang der B 68 wurden aktuell Bauten zu Gunsten neuer gewerblicher Nutzungen abgerissen und teilweise Grünräume einer baulichen Entwicklung zugeführt. Dieser Trend scheint sich zu verfestigen, so dass mittelfristig mit einer neuen Straßenfassade entlang der B 68 zu rechnen ist. Vor kurzem wurde z. B. eine Tankstelle realisiert, westlich angrenzend an den bestehenden Baumarkt. In Planung ist des Weiteren ein Autohaus.

Aus stadtentwicklungspolitischen Überlegungen soll die künftige Wohnbauent-wicklung primär im Kernbereich der Stadt Halle (Westf.) konzentriert werden. In diesem Sinne soll die bestehende Wohnbebauung im Plangebiet lediglich abgerundet und im Umkehrschluss auf die wohnbauliche Entwicklung im Binnenbereich verzichtet werden. Die gewerblichen Nutzungen entlang der B 68 sollen dagegen schrittweise gefestigt und entwickelt werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der behutsamen Arrondierung der bestehenden Wohngebiete, der Sicherung und Entwicklung der gewerblichen Nutzungen entlang der B 68 und der Festlegung von neuen Grünflächen im Binnenbereich zu Gunsten einer konzentrierten Wohnbauentwicklung im Kernbereich Halles. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele/Schutzzwecke von FFH- oder europäischen Vogelschutzgebieten liegen nicht vor. Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG besteht, werden durch die Bauleitplanung ebenfalls nicht vorbereitet.

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 26.02.2014, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 17.03.2014 - 22.04.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
  • 17.03.2014 - 22.04.2014, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
  • 01.03.2016 - 08.04.2016, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • 05.02.2018 - 16.03.2018, Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
  • 30.05.2018, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 19.06.2018, Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Bebauungsplan)

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gutachten

Ansprechperson

  • Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de
  • Frau Nele Stricker, Telefon: 05201 183 131, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de