Stadt hallewestfalen

Sie Sind hier: Wirtschaft & Bauen / Bauen & Wohnen / Bauleitpläne

zurück zur Übersicht

Bebauungsplan Nr. 56, 3. Änderung "Ravenna Park - Werksverkauf Storck" Bebauungsplan

Die Firma August Storck KG möchte (genauso wie am Standort Ohrdruf) in Halle (Westf.) einen Werksverkauf etablieren. Dabei soll der Verkaufsfläche (VK) mit 400 m² sich deutlich unter der Schwelle der Großflächigkeit von 800 m² bewegen.

Der Kreis Gütersloh hat auf Antrag der Firma Storck mit Bescheid vom 19.08.2014 festgestellt, dass die Firma an ihrem Standort am Paulinenweg einen Anspruch auf Einrichtung eines Werksverkaufs hat.

Der Wunsch der Firma August Storck KG ist (auch angesichts der guten Erfahrungen der Firma am Standort Ohrdruf) für die Verwaltung nachvollziehbar, gleichzeitig wurde die in diesem Zusammenhang die Frage diskutiert, ob der Standort am Paulinenweg für diese Nutzung als ideal anzusehen ist. Der dann zu erwartende Kundenverkehr würde sich mit dem Zu- und Ablieferungsverkehr und dem Verkehr zum Schichtwechsel kreuzen. Auch der Bahnübergang schränkt die Qualität der Erschließung des Standortes in gewisser Weise ein.

Da das Vorhaben an sich sinnvoll und unabweisbar ist, wurde kurzfristig die Frage nach einem besser erschlossenen Standort diskutiert.

Vom Ergebnis streben nunmehr die Gerry Weber AG und die August Storck KG gemeinsam im Ravenna-Park die ergänzende Zulässigkeit eines Werksverkaufs der August Storck KG mit rund 400 m² zusätzlicher Verkaufsfläche im Zusammenhang mit dem Werksverkauf Gerry Weber an.

Hierfür wird jedoch die Änderung der bisherigen Festsetzungen als Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO erforderlich.

Da die Hochbaumaßnahmen im Bereich des Logistik und des Werkverkaufs auf dem Grundstück der GERRY WEBER AG bereits angelaufen sind, bedarf es einer schnellen planungsrechtlichen Umsetzung der Wünsch der Firma August Storck KG.

Der Bebauungsplan soll als „vorhabensbezogener Bebauungsplan“ abgewickelt werden, dies betont nochmals intensiv die einschränkende Bindung an die Fa. Storck. Andere Vorhabensträger können damit von der neuen Festsetzung keinen Gebrauch machen.

Räumlicher Geltungsbereich

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 03.03.2014, Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Bebauungsplan)
  • 10.09.2014, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 19.11.2014 - 19.12.2014, Öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Ansprechperson

  • Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de