Stadt hallewestfalen

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Bebauungsplan Nr. 64 "Langer Brink" Bebauungsplan

Am südwestlichen Stadtrand der Kernstadt von Halle (Westf.) befindet sich der Standort einer Textilfabrik. Die ursprüngliche Nutzung der Bekleidungsproduktion wurde bereits vor mehreren Jahren verlegt. Seither erfolgten schrittweise Umnut-zungen verschiedener Teilbereiche des Gebäudekomplexes. Dieser Prozess ist bislang noch nicht abgeschlossen. Der Bereich liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebau-ungsplans und grenzt direkt an den Wohnsiedlungsbereich zwischen Postweg und Alleestraße an. Nach Einschätzung der Stadt ist der Standort im Randbereich eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils noch dem Innenbereich zuzuordnen und im Rah-men eines Mischgebiets zu bewerten. Aufgrund der Lage am Siedlungsrand wurde das Plangebiet in der Vergangenheit jedoch unterschiedlich nach § 34 oder § 35 BauGB bewertet. Zuletzt hat sich der Standort im Rahmen des § 34 BauGB entwickelt.

Räumlicher Geltungsbereich

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 09.09.2015, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 24.10.2016 - 25.11.2016, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Ansprechperson

  • Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de
  • Frau Nele Stricker, Telefon: 05201 183 131, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de