Stadt hallewestfalen

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Bebauungsplan Nr. 79 Oldendorferstraße, Wertherstraße, Hagedornstraße, Schützenberg, Spitzenkamp, Grenzweg, Fahlenbreede Bebauungsplan

Das Plangebiet liegt im Siedlungszusammenhang der Kernstadt Halle (Westf.) in etwa 500 m Entfernung nordöstlich zum Innenstadtbereich. Konkreter Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 79 „Bereich zwischen Schützenberg, Apothekerstraße, Oldendorfer Straße, Wertherstraße" ist der grundlegende Auftrag des Gesetzgebers, die bauliche Entwicklung verstärkt im Sinne der Innenentwicklung zu gestalten.

Die Stadt ist bestrebt, private Entwicklungsabsichten in den großteils bebauten Bereichen frühzeitig zu erörtern und u. a. darauf aufbauend den künftigen planungsrechtlichen Entwicklungsrahmen zu definieren. Dadurch soll Planungssicherheit in dem bis dato weitgehend unbeplanten Bereich für alle Eigentümer und Bewohner geschaffen werden.

Räumlicher Geltungsbereich

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 20.12.2017, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 07.10.2019 - 25.11.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Öffentliche Bekanntmachungen

Ansprechperson

  • Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de
  • Frau Nele Stricker, Telefon: 05201 183 131, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de