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Bebauungsplan Nr. 82 "Südöstlich Ulmenweg" Bebauungsplan

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 82 „Südöstlich Ulmenweg“ ist der grundlegende Auftrag des Gesetzgebers, die bauliche Entwicklung verstärkt im Sinne der Innenentwicklung zu gestalten. Die Stadt Halle (Westf.) ist im Sinne der Innenentwicklung und des Bodenschutzes bestrebt, Umnutzungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten im Innenbereich gemäß Baugesetzbuch (BauGB) städtebaulich sinnvoll zu ordnen, vorhandene Reserveflächen zu mobilisieren und ein bedarfsgerechtes Wohnraumangebot im Stadtgebiet zu entwickeln. Zudem entspricht der seit dem Jahr 2000 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 26.2 „Nördlich Künsebecker Weg“ im Plangebiet nicht mehr den heutigen Anforderungen und Zielvorstellungen der Stadt Halle (Westf.) und soll daher angepasst werden. Durch den Bebauungsplan Nr. 82 soll für alle Eigentümer und Bewohner im Plangebiet Planungssicherheit geschaffen werden.

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 03.05.2019, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 13.07.2020 - 23.08.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
  • 21.02.2022 - 04.04.2022, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • 26.07.2023 - 08.08.2023, Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
  • 25.10.2023, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 11.04.2024, Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Bebauungsplan)

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Öffentliche Bekanntmachungen

Ansprechperson

  • Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de
  • Herr Julian Bracht, Telefon: 05201/183-131, E-Mail: Julian.Bracht@hallewestfalen.de