Stadt hallewestfalen

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Bebauungsplan Nr. 95 „Martin-Luther-Straße 20 Bebauungsplan

Die Stadt verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 95 das allgemeine Ziel, Innenentwicklungspotenziale zu mobilisieren und die Flächen im Plangebiet behutsam städtebaulich zu ordnen sowie zu entwickeln. Ein zentrales städtebauliches Ziel der Stadt Halle (Westf.) ist es, die Bestandsbebauung im Plangebiet planungsrechtlich zu sichern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer maßstabsgerechten Bebauung im Sinne einer zeitgemäßen Innenverdichtung in dieser zentralen Innenstadtlage zu schaffen und eine städtebauliche Aufwertung des Plangebiets zu erreichen. Zudem soll die im Plangebiet bestehende Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer planungsrechtlich gesichert werden. Die Planung soll außer-dem einen Beitrag zur Stärkung und Weiterentwicklung der Innenstadt als „gesellschaftliche Mitte“ mit gemischten, innenstadttypischen Nutzungsstrukturen leisten (u. a. mit den Nutzungsschwerpunkten Wohnen und wohnverträglichen gewerblichen Nutzungen wie z. B. Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistungen).

Verfahrensschritte

  • 17.06.2024 - 30.07.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Ansprechperson

  • Herr Julian Bracht, Telefon: 05201/183-131, E-Mail: Julian.Bracht@hallewestfalen.de
  • Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de