Stadt hallewestfalen

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Ergänzungssatzung gemäß § 34(4) S. 1 Nr. 3 BauGB „Südliche Erweiterung der Dellbrügge-Siedlung Bebauungsplan

Die Stadt Halle (Westf.) hat im Jahr 1983 durch den Beschluss einer Innenbereichssatzung nach § 34(2) Bundesbaugesetz (BBauG) die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereichs „Dellbrügge-Siedlung“ im Süden des Ortsteils Künsebeck festgelegt. Die Satzung erfasste mit ei-nem Geltungsbereich von ca. 4 ha den bestehenden Wohnsiedlungsbereich östlich der Flurstraße zwischen der Braunsberger Straße im Norden, der östlichen Randbebauung Gleiwitzer Straße im Osten und dem damaligen Schnatweg im Süden. Zwischen südlicher Randbebauung und dem heute neu benannten Abschnitt der Flurstraße verblieb ein schmaler, rund 20 bis 30 m breiter Streifen, der damals noch nicht bebaut oder als Ergänzungsbereich für die Wohnbaugrundstücke genutzt worden war. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in der aktuellen Plankarte für die südliche Erweiterung zur Erläuterung mit aufgenommen worden.
Der Satzungsbereich wurde in den 1990er Jahren durch eine Satzung gemäß § 34(4) BauGB im Nordwesten entlang der Flurstraße unter Einbeziehung der randlichen Bebauung an der Flurstra-ße um rund 1,7 ha erweitert. Das Erschließungskonzept für den rückwärtigen Bereich wurde in der Folgezeit überarbeitet und im Zuge einer Satzungsänderung gemäß § 4(2a) BauGB-MaßnahmenG neu gefasst. Für den südlichen Teil erfolgte eine Sticherschließung direkt von der Flurstraße aus und nicht wie zunächst vorgesehen über eine Verlängerung der Binnenerschlie-ßung Im Flurwinkel.
Die Eigentümerfamilie des Flurstücks 247 (Flur 3) strebt eine Bebauung dieses Grundstücks an, das in den letzten Jahrzehnten von der Stadt Halle (Westf.) als Spielplatz genutzt und unterhalten worden ist. Der Kreis Gütersloh hat die betroffene Fläche aufgrund der randlichen Lage planungs-rechtlich als Außenbereich nach § 35 BauGB eingestuft. Voraussetzung für die Zulässigkeit der beantragten Bebauung ist somit eine Einbeziehung der Fläche in die Innenbereichssatzung für die Dellbrügge-Siedlung gemäß § 34 BauGB. Die Eigentümerin hat daher einen Antrag auf Erweite-rung des Geltungsbereichs dieser Satzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB im Bereich des Spielplatzes an die Stadt Halle (Westf.) gerichtet.

Verfahrensschritte

  • 23.02.2024, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 19.12.2024 - 07.02.2025, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Ansprechperson

  • Herr Julian Bracht, Telefon: 05201/183-131, E-Mail: Julian.Bracht@hallewestfalen.de
  • Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de