Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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04.067 - Fachmarktzentrum Soosmanns Kamp

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04.067 – Fachmarktzentrum Soosmanns Kamp – liegt nordwestlich der Kamener Straße und grenzt an die im Südwesten liegende vorhandene Einzelhandelsnutzung sowie an die bestehende Straßenrandbebauung entlang der Fangstraße/ Kamener Straße.
Der gesamte Bereich zwischen Kamener Straße (B61), Fangstraße (L881) und der Zechenbahntrasse zur Schachtanlage Heinrich-Robert im Stadtbezirk Pelkum befindet sich in einem städtebaulich ungeordneten Zustand. Insbesondere die zentrale Lage innerhalb des Stadtteils und die unmittelbare Nähe zum Marktplatz Wiescherhöfen fordert eine städtebauliche Neuordnung/Arrondierung dieses Bereiches. Erste Schritte in dieser Richtung sind bereits mit der Ansiedlung von Lebensmittelmärkten (EDEKA, ALDI) im Bereich des Nahversorgungszentrums entlang der Kamener Straße sowie weitere Einzelhandelsnutzungen rund um den Wiescherhöfener Markt und einem Lebensmittelmarkt (PLUS) an der Kamener Straße östlich der Fangstraße erfolgt.

Ansprechperson

  • Herr Wolfgang Menke, Telefon: 02381 / 17-4121, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 31.03.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.07.2017, Ratsbeschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Bezüge zu anderen Planverfahren

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