04.059 - Fangstraße
Der Rat der Stadt Hamm hat am 07.10.2003 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 04.059 -Fangstraße- aufzustellen. Der Planbereich des Bebauungsplanes 04.059 befindet sich in einem städtebaulich ungeordneten Zustand. Insbesondere die zentrale Lage innerhalb des Stadtteils sowie die unmittelbare Nähe zum neu gestalteten und aufgewerteten Marktplatz Wiescherhöfen macht eine städtebauliche Neuordnung/Arrondierung dieses Bereiches notwendig.
Der Stadt Hamm liegt ein Bauantrag zur Umnutzung eines bestehenden Gebäudes in einen Laden für Sportwetten vor. Eine solche Nutzung ist in diesem neu zu ordnenden zentralen Bereich mit der städtebaulichen Zielsetzung unvereinbar. Eine Untersuchung über Vergnügungsstätten in der Gesamtstadt und in den Stadtbezirken wird zurzeit erstellt. Im Ergebnis werden hier mögliche sowie auszuschließende Standorte für diese Nutzungsarten aufgezeigt. Zur Sicherung der Planung für den Bebauungsplan Nr. 04.059 soll daher eine Veränderungssperre erlassen werden. Das Satzungsgebiet für die Veränderungssperre umfasst diesen Bebauungsplan.
Ansprechperson
- Herr Wolfgang Menke, Telefon: 02381 / 17-4121, E-Mail: menkew@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 07.10.2003, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 28.10.2003, Bekanntmachung des Beschlusses
- 22.12.2003 - 06.02.2004, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
- 11.02.2004, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerversammlung) gem. § 3 (1) BauGB
- 28.10.2008, Veränderungssperre gem. § 14 BauGB
- 18.05.2010, Verlängerung der Veränderungssperre gem. § 17 (1) BauGB
- 12.06.2010, Bekanntmachung des Beschlusses
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 04.054 - Auf Soosmanns Kamp
Plandetails zum Download
- Übersichtskarte
Übersichtskarte (PDF 117,27 KB) - Luftbild
Luftbild (PDF 292,33 KB) - Übersichtskarte Bebauungspläne
Übersichtskarte Bebauungspläne (PDF 557,21 KB)