01.037 - Friedrich-Ebert-Park - 2. Änderung
In der Untersuchung zum "Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten" werden Handlungsleitlinien vorgeschlagen, die als Reaktion auf die wachsende Anzahl an Anfragen und Anträgen von Vergnügungsstätten städtebaulich begründete Spielregeln zur Steuerung derartiger Ansiedlungen im Stadtgebiet definieren.
Ein von diesem Ansiedlungsdruck besonders betroffener Siedlungsbereich ist der Versorgungsschwerpunkt entlang der Wilhelmstraße.
Das in Rede stehende Steuerungskonzept teilt die Wilhelmstraße in seiner Beurteilung in zwei Abschnitte ein.
in einen oberen Bereich (östlich Pestalozzistraße) mit möglichem Ansiedlungsdruck im Kerngebiet / Zentralen Versorgungsbereich und
in einen unteren Bereich (westlich Pestalozzistraße) mit möglichem Ansiedlungsdruck außerhalb der Kerngebiete / Zentralen Versorgungsbereiche.
In dem Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten heißt es zur Wilhelmstraße:
"Die Wilhelmstraße grenzt jenseits der Bahntrasse westlich an die City an. Sie ist ein deutlicher Versorgungsschwerpunkt im Hammer Westen und vorwiegend durch Handelsnutzungen und Kleingewerbe geprägt. Größter nahversorgungsrelevanter Anbieter ist neben dem Einkaufszentrum der Kaufland-Verbrauchermarkt. Im Oberen Teil der Wilhelmstraße liegen vier Spielhallen sowie zwei Wettbüros räumlich dicht beieinander. Von den Spielhallen ist nur eine kerngebietstypisch (Sun City). Eine hat aufgrund ihrer Ausprägung trotz ihres Namens (Automaten Casino Hamm) eher den Charakter einer Teestube (Migrantentreff). In den Wettbüros wird jeweils eine Bewirtung angeboten. In diesem oberen Teilbereich der Wilhelmstraße sind weiterhin vermehrt leerstehende Ladenlokale vorhanden.
Im unteren Bereich der Wilhelmstraße befindet sich aktuell eine (kerngebietstypische) Spielhalle. Hier sind die möglichen Konflikte mit den angrenzenden Nutzungen geringer zu werten, als im oberen Bereich, wo sich aktuell die Angebote häufen. In dem Abschnitt zwischen der Hugo-Bröcker-Straße und der Kamener Str./Radbodstraße können entsprechend die Zulässigkeitsvoraussetzungen für nicht-kerngebietstypische Angebote geschaffen werden, wenn sichergestellt ist, dass keine negative Agglomerationswirkung mehrere benachbarter Angebote entsteht.
Im oberen Teil der Wilhelmstraße sollten Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise (bei Vermeidung von negativen Agglomerationswirkungen, die allerdings aktuell schon vorhanden sind) und/oder in den Obergeschossen zulässig sein."
Aktuell liegen der Verwaltung aus beiden Bereichen Anfragen zur Einrichtung einer Spielhalle vor. Im Sinne des Steuerungskonzeptes für Vergnügungsstätten, eine unerwünschten Agglomeration von weiteren Vergnügungsstätten insbesondere Spielhallen im Bereich der Wilhelmstraße zu unterbinden, ist die planungsrechtliche Sicherung der Maßgaben aus dem Steuerungskonzept nun zwingend geboten.
Ansprechperson
- Herr Marc Conrad, Telefon: 02381 / 17-4132, E-Mail: conrad@stadt.hamm.de
- Herr Olaf Dersen, Telefon: 02381 / 17-4130, E-Mail: dersen@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 14.09.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 24.09.2010, Bekanntmachung des Beschlusses
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 01.037 - Friedrich-Ebert-Park - 1. Änderung
- 01.037 - Friedrich-Ebert-Park
Plandetails zum Download
- Übersichtsplan mit Geltungsbereich
Übersichtsplan groß (PDF 360,15 KB) - Luftbild
Luftbild (PDF 532,90 KB)